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  Sie sind hier Übersicht (von A bis Z) Aktie 03.09.2010 - 21:43 Uhr 


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Fremdwörter890
Abkürzungen86

 von A bis Z
A von:Abandon
bis:Rückv..
B von:Baisse
bis:BVI-Method..
C von:Call
bis:Covered Wa..
D von:Dachfonds
bis:Dynamische..
E von:Early Stag..
bis:EZB
F von:Fair Value
bis:Futures-Fo..
G von:Gamma
bis:GuV
H von:Handel per..
bis:Hypotheken..
I von:IAS
bis:ISIN
J von:Jahresabsc..
bis:Juristisch..
K von:KAG
bis:KUV
L von:Konsortial..
bis:Luxemburge..
M von:MACD
bis:Mutual Fun..
N von:Nachb&..
bis:NYSE
O von:Obligation
bis:Outperform..
P von:Paket
bis:Put/Call-R..
Q von:QQQs
bis:Quotenakti..
R von:Deutscher ..
bis:Rücks..
S von:Sachanlage..
bis:SZR
T von:Tafelgesch..
bis:Turnaround
U von:U-Sch&..
bis:Valoren
V von:Value-Akti..
bis:Vorzugsakt..
W von:Wachstumsa..
bis:WpHG
X von:Xetra
bis:Yield
Z von:Zeichnung
bis:Zyklischer..

Aktie

Begriffserklärung Aktie - Synonyme: Share, Anteilsschein

Als Aktie bezeichnet man das Anteilsrecht an einer Aktiengesellschaft. Bei Aktien mit Nennwert richtet sich die Höhe des Anteils nach dem Nennbetrag. Der Mindestnennbetrag beläuft sich nach §8 AktG auf mindestens einen Euro. Seit April 1998 sind auch Stückaktien in Deutschland zugelassen, also können Sie unechte nennwertlose Aktien kaufen. Gemäß §10 AktG können Aktien auf den Namen oder den Inhaber lauten. Der Inhaber der Aktie, der Aktionär, ist gemäß dem Nennwert am Grundkapital, den Dividenden, Kapitalaufstockungen aus Gesellschaftsmitteln und am Liquidationserlös beteiligt. Der Anspruch auf Teilnahme an Kapitalerhöhungen bemisst sich ebenfalls danach. Im Gegensatz zu Aktien verbriefen Schuldverschreibungen wie Anleihen nur reine Nominalwertforderungen.

Aktien verbriefen Anteilsrechte an einer Aktiengesellschaft Die Höhe eines Anteils richtet sich bei Aktien mit Nennwert nach dem Nennbetrag. Der gesetzliche Nennbetrag ist nach §8 AktG mindestens 5,00 Mark bzw. ein Vielfaches. Seit April 1998 sind in Deutschland Stückaktien und damit auch unechte nennwertlose Aktien zugelassen. Aktien können gemäß §10 AktG auf den Namen oder den Inhaber lauten. Das Beteiligungsrecht macht die Aktie zum Substanzwert: Der Aktionär ist dem Nennwert entsprechend am Grundkapital den Dividenden, Kapitalaufstockungen aus Gesellschaftsmitteln und am Liquidationserlös beteiligt. Auch der Anspruch auf Teilnahme an Kapitalerhöhungen bemisst sich danach. Schuldverschreibungen (z.B. Anleihen) verbriefen demgegenüber reine Nominalwertforderungen.


 Buchstabe A
AbfindungABSAbschlagsdividende
AbschreibungAbsetzung für AbnutzungAbsicherung
Absolute ReturnAbwertungAbzinsungspapier
Act./360Ad-hoc-PublizitätAdditional Margin
ADRAdvance-DeclineAdvisory Fee
AEXAGAgio
AkkreditivAkquisitionAktG
AktieAktienanalyseAktienanleihe
AktienfondsAktienindexAktienindexfonds
AktienkapitalAktienmarktAktiensplitt
AktionärAktivaAktives Fondsmanagement
AktivgeschäfteAkzeptAllfinanz-Konzept
AlphaAlte AktieAlternative Investments
Am GeldAmerican Stock ExchangeAmerikanische Optionen
AmortisationAmtliche NotierungAmtlicher Handel
Amtlicher MaklerAnalystAnalysten-Rating
AnlageausschussAnlagegrenzenAnlagegrundsatz
AnlagehorizontAnlagepolitikAnlagevermögen
AnleiheAnleiheartAnleihekurs
AnleihemarktAnnuitätAnrechnungsverfahren
AnteilscheinAnteilsumlaufAnteilswert
Antizyklisches (Anlage-) VerhaltenArbitrageArranger
ASAsiatische OptionAsset
Asset AllocationAt-the-moneyAufgeld
AufsichtsratAuftrag gültig bis auf WiderrufAufwertung
AufzinsungspapierAus dem GeldAusfallbürgschaft
AusgabeaufschlagAusgabepreisAuskunftsrecht
Ausländische FondsAuslosungAusschüttung
Ausschüttungs FondsAustrian Traded IndexAusübungsfrist
AusübungszeitpunktAuszahlplanAutomatische Ausübung
Außerbörslicher HandelAußerordentliche AufwendungenAußerordentliche Erträge
Außerordentliches ErgebnisAvalRückversicherungsbeitrag

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