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AG Begriffserklärung AG - Synonyme: AktiengesellschaftAG steht für Aktiengesellschaft. Die rechtlichen Grundlagen sind im Aktiengesetz (AktG) geregelt. Die Aktien stellen das Grundkapital dar. Die AG ist weltweit die typische Form einer Kapitalgesellschaft, an der eine große Zahl von Aktionären beteiligt sein kann. Die Aktionäre haften nur in Höhe ihres Aktienanteils.
Eine AG besteht aus den Organen Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Die Hauptversammlung (HV) als oberstes Gremium wählt den Aufsichtsrat (AR). Dieser stellt den Vorstand, der das Tagesgeschäft leitet.
Rechtsgrundlage der Aktiengesellschaft (AG) in Deutschland ist das Aktiengesetz (AktG). Das Grundkapital der AG ist in einzelne Aktien aufgeteilt. Die AG ist - auch im internationalen Rahmen - die typische Form der Kapitalgesellschaft, an der eine Vielzahl von Aktionären beteiligt sein können. Sie haften nur mit der Höhe des Aktienanteils.
Die vorgeschriebenen Organe der AG sind Vorstand Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Die Hauptversammlung (HV) ist das oberste Gremium. Sie wählt den Aufsichtsrat (AR), der wiederum den Vorstand bestellt. Der Vorstand leitet das Tagesgeschäft.
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