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Absetzung für Abnutzung Begriffserklärung Absetzung für Abnutzung - Synonyme: AfADie Abkürzung AfA steht für Absetzung für Abnutzung. Bei der AfA werden Vermögenswerte, die im Laufe der Zeit an Wert verlieren, abgeschrieben. Abschreibungen erfolgen auf Immobilien, Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände sowie übernommene Firmenwerte. Wertminderungen von Vermögenswerten werden so behandelt, als ob jährlich der abgeschriebene Teil des Objektes ausgezahlt würde. Mehr unter Abschreibung und EBITDA.
Absetzung für Abnutzung. Vermögenswerte, die im Laufe der Zeit an Wert verlieren, werden abgeschrieben. Die Abschreibungen erfolgen auf Sachanlagen Immobilien und immaterielle Vermögensgegenstände, sowie auf übernommene Firmenwerte. Die jährliche Wertminderung wird gewinnmindernd so behandelt, als ob jährlich der abgeschriebene Teil des betreffenden Objektes bezahlt würde. Siehe EBITDA und Abschreibung.
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