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Abschreibung Begriffserklärung Abschreibung Bei der Abschreibung werden Wertminderungen von Vermögenswerten so behandelt, als ob jährlich der abgeschriebene Teil des Objektes ausgezahlt würde. Abschreibungen erfolgen auf Immobilien, Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände sowie übernommene Firmenwerte. Siehe auch EBITDA.
Vermögenswerte, die im Laufe der Zeit an Wert verlieren, werden abgeschrieben. Die Abschreibungen erfolgen auf Sachanlagen Immobilien und immaterielle Vermögensgegenstände, sowie auf übernommene Firmenwerte. Die jährliche Wertminderung wird gewinnmindernd so behandelt, als ob jährlich der abgeschriebene Teil des betreffenden Objektes bezahlt würde. Siehe EBITDA
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