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Abschlagsdividende Begriffserklärung Abschlagsdividende Die Abschlagsdividende ist eine in Deutschland in der Regel nicht zulässige Form der Vorauszahlung auf die Jahresabschluss-Dividende. Sie kann jedoch in seltenen Ausnahmefällen gestattet werden. Grund des Verbots ist der Schutz vor Substanzverlust. Im Ausland ist diese Variante jedoch durchaus üblich. Eine Anschlagsdividende bezeichnet man auch als Interims- oder Zwischendividende, im Englischen auch quarter dividend oder fractional dividend payment genannt. Man versteht darunter eine Teilvorauszahlung einer Dividende an Aktionäre, zum Beispiel im vierteljährlichen Rhythmus.
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