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Abfindung Begriffserklärung Abfindung Bei Übernahme einer Aktiengesellschaft durch eine zweite muss die kaufende Gesellschaft den freien Aktionären eine Abfindung anbieten. Diese Abfindung kann in Form von Bargeld geschehen, aber auch durch Aktientausch. Beim Aktientausch erhalten die Aktionäre des gekauften Unternehmens Aktien der kaufenden Gesellschaft.
Wenn eine Aktiengesellschaft von einer zweiten Aktiengesellschaft übernommen wird, so ist die kaufende Gesellschaft verpflichtet, den freien Aktionären eine Abfindung anzubieten. Dies kann in Form eines Aktientauschs geschehen, d.h. die Aktionäre des gekauften Unternehmens erhalten Aktien der kaufenden Gesellschaft, oder sie erhalten eine Barabfindung.
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