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Abandon Begriffserklärung Abandon Abandon kommt aus dem Französischen und ist die Bezeichnung für den Verzicht auf ein Recht, um einer mit diesem Recht verbundenen Pflicht zu entgehen. Im Versicherungswesen könnte dies die Abtretung des Eigentums an einem verschollenen Schiff sein, um die volle Versicherungsprämie zu erhalten. Im Abandonrecht wäre als Beispiel der Tausch eines Geschäftsanteils gegen die Befreiung einer Nachschusspflicht zu nennen.
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