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Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen Begriffserklärung Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen - Synonyme: EdWDie EdW ist als nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Bundes bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) errichtet. Derzeit sind der EdW von der BaFin rund 760 Wertpapierhandelsunternehmen (Stand: Mai 2004) zugeordnet. Die Mittel für die Durchführung von Entschädigungen sowie zur Erstattung der Verwaltungskosten werden durch Beiträge der zugeordneten Wertpapierhandelsunternehmen erbracht.
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